- Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse von Ehepartnern, Verwandtschaft und Lebenspartnerschaften.
Rechtsanwalt Forschner bearbeitet für Sie alle klassischen familienrechtlichen Streitigkeiten wie Ehescheidungen, Unterhalt oder Sorge- und Umgangsrechtsverfahren.
Darüber hinaus berät Sie Rechtsanwalt Forschner beim
Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen zur
Vermeidung von langwierigen und emotionalen Rechtsstreiten vor den
Gerichten. Der Gesetzgeber regelt im BGB noch weitgehend die klassische
Einverdienerehe, bei der ein Lebenspartner den Unterhalt durch Arbeit
verdient und der andere Ehepartner den Haushalt führt und die
Kinder erzieht.
Gegenstand des Mietrechts sind alle Fragen, die sich um einen Mietvertrag und dessen Beendigung befassen.
Rechtsanwalt Forschner vertritt Sie in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Mietstreitigkeiten, z.B. bei Räumungsklagen oder bei Mängeln der vermieteten Wohnung.
Außerdem berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Forschner als Hausverwalter oder Wohnungseigentümern in Fragen des WEG-Gesetzes.